ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB’s)

 

Diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind integraler Bestandteil von all unseren Angeboten, Services und Dienstleistungen online und offline. Dies sind u.a. Online Prozessbegleitung, Coaching, Hypnose, Seminarleitung, Workshop- und Kursleitung, Training und Moderation sowie Digitale Produkte (in Folge Beratung genannt) von Einzelpersonen, Gruppen, Institutionen und Organisationen (in Folge Auftraggebern genannt) durch die IBBZ | Akademie für Bewusstsein Eliane Zimmermann (in Folge IBBZ genannt) in den u. a. im Berufsfeld des Coaching-, Mentoring- und Beratergewerbes dargestellten Beratungsbereichen im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze zum Gegenstand haben. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

 

1 Geltungsbereich und Umfang

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und IBBZ gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Kaufabschluss gültige Fassung. Alle Aufträge, Kaufabschlüsse und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von IBBZ bestätigt wurden. Beratungsaufträge oder sonstige Aufträge mit Institutionen und Organisationen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von IBBZ bestätigt und vom Auftraggeber, von der Firma unterzeichnet wurden. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung angegebenen Leistungsumfang.

1.2     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertrags­beziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen oder Zusatzkäufen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3     Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von IBBZ ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4     Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2 Umfang des Beratungsauftrages und Serviceleistungen

2.1     Der Umfang eines online Angebots, wird auf der jeweiligen Verkaufsseite umschrieben und definiert. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages oder sonstigen Serviceauftrages wird im Einzelfall schriftlich definiert und vereinbart.

2.2     IBBZ ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Partner/Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschliesslich durch IBBZ selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3     Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich IBBZ zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.

 

Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch IBBZ anbietet.

 

3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages und Serviceleistung online oder offline, ortsunabhängig, ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Wirken erlauben.

3.2     Der Auftraggeber wird IBBZ auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass IBBZ auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages und Serviceleistungen notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages und Serviceleistungen von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von IBBZ bekannt werden.

3.4     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass allfällige Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Institutionen oder Organisationen bereits vor Beginn der Tätigkeit seitens IBBZ von dieser informiert werden.

 

4 Sicherung der Unabhängigkeit

4.1     Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität, Transparenz und Wertschätzung.

4.2     Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von IBBZ zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

5 Berichterstattung

5.1     IBBZ verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihre Mitarbeiter und möglichen Partner/Dritte entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen über den Prozess und dessen Fortschritt Bericht zu erstatten.

5.2     Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber insofern vereinbart in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3     IBBZ ist bei der Herstellung der vereinbarten Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6 Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrecht / Nutzung

6.1     Die Urheberrechte an den von IBBZ und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere offline und online Angebote jeglicher Art, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei IBBZ. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschliesslich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von IBBZ zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung seitens IBBZ – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2     Der Verstoss des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt IBBZ zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

6.3     Die Verwendung beruflicher Äusserungen der IBBZ zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoss berechtigt die IBBZ zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

6.4     Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der IBBZ sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschliesslich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist eine Entschädigung zu leisten.

 

7 Gewährleistung

7.1     IBBZ ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. IBBZ wird den Auftraggeber hier unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2     Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8 Haftung

Die IBBZ und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung und stets mit bestem Wissen und Gewissen. Jegliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber Dritten werden vollumfänglich abgelehnt und ausgeschlossen.

 

9 Sonderregelung Haftung Hypnose

Der Auftraggeber bestätigt durch Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder eines online Angebots, welche die Anwendung einer Hypnose oder Trance beinhaltet von IBBZ, dass er über Folgendes im Klaren ist:

9.1     Hypnose allein stellt keine Erfolgsgarantie dar. Der Auftraggeber muss die Veränderung wollen und durch Hypnose offen und motiviert sein, an sich zu arbeiten.

9.2     Im Rahmen der Hypnose wird kein Heilversprechen abgegeben, keine medizinische, psycho- bzw. physiotherapeutische Diagnose gestellt und auch keine medizinische, psycho- bzw. physiotherapeutische Heilbehandlung vorgenommen.

9.3     Die Hypnose ersetzt keinerlei medizinische, psycho- bzw. physiotherapeutische Diagnose / Therapie. Es liegt in der Eigenverantwortung des Auftraggebers, hierzu im Bedarfsfall einen Arzt, Psycho- oder Physiotherapeuten zu konsultieren.

9.4     Die Hypnosebehandlung, die Nutzung eines online Services mit Hypnose oder eines online Angebots mit Hypnose erfolgt auf Eigenverantwortung. Für direkte oder indirekte materielle, gesundheitliche, psychische oder ideelle Schäden irgendwelcher Art, die während der Behandlung, Nutzung oder danach entstehen sollten, übernimmt die IBBZ und deren Hypnosetherapeuten keinerlei Verantwortung bzw. Haftung. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Dritte (z.B. Ehepartner); egal ob im privaten oder beruflichen Kontext.

9.5     Die Anwendung und Nutzung von Hypnose Dienstleistungen und Produkten wird abgeraten bei Schwangerschaft, Psychose (Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene /. „Major“ Depression), Suizidalität bzw. Suizidgefährdung, kürzlich (kürzer als 6 Wochen) erlittene(r) Thrombose / Herzinfarkt oder Schlaganfall und Epilepsie.

9.6     Bei Einnahme von Psychopharmaka, bitte zuerst durch den behandelnden Arzt abklären lassen, ob eine Hypnose Anwendung auch als Selbsthypnose in Form eines online Produkts in Frage kommt. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die Hypnosewirkung bei der Einnahme von trizyklischen Antidepressiva ungenügend sein kann.

 

10 Geheimhaltung und Datenschutz

10.1   Die IBBZ, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Partner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, zu Stillschweigen zu bewahren über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jegliche Information, die es über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

10.2   Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die IBBZ schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

10.3   Des Weiteren verpflichtet sich IBBZ über den gesamten Inhalt der Leistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung der Leistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

10.4   IBBZ ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Die Schweigepflicht wird stillschweigend auf diese vollständig überbunden und diese haften für deren Verstoss gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoss.

10.5   Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende eines Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

10.6   IBBZ ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet IBBZ Gewähr, dass hier für sämtliche erforderlichen Massnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10.7   Um den IBBZ Newsletter zu beziehen, steht ein Anmeldeformular auf der Website zur Verfügung. Dabei wird das sogenannte Double-Opt-In Verfahren genutzt. Eine Bestätigungsmail wird an die registrierte E-Mail Adresse gesendet, mit der Bitte um Bestätigung. Die Anmeldung wird erst wirksam, wenn der in der Bestätigungsmail enthaltene Aktivierungslink angeklickt wird. Die damit übertragenen Daten werden ausschliesslich für den Versand des Newsletters sowie Informationen oder Angebote enthalten.

Sämtliche Daten werden an den Newsletter Anbieter verschlüsselt übermittelt. Dem Newsletter Anbieter ist es untersagt, die Daten für andere Zwecke als für den Versand des Newsletters zu nutzen. Eine Weitergabe oder ein Verkauf der Daten ist nicht gestattet. Es handelt sich um einen zertifizierten Newsletter Software Anbieter, welcher nach den Anforderungen der DSGVO und des BDSG sorgfältig ausgewählt wurde. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten und deren Nutzung zum Newsletter-Versand können jederzeit widerrufen werden, z.B. über den Abmelde-Link im Newsletter.

 

11 Honoraranspruch

11.1   Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro (EUR) angegeben. Die IBBZ behält sich das Recht vor, Preisänderungen jederzeit vorzunehmen.

11.2   Die Zahlung der Einzelberatung erfolgt bar oder mit allen gängigen Debit- und Kreditkarten (keine Postcard) unmittelbar nach jeder Sitzung. In Einzelfällen oder bei grösseren Beratungsaufträgen mit Rechnungsstellung zahlbar innert 10 Tagen. Online Angebote sind in der Regel Kaufverträge, die sofort beim Kauf zu bezahlen, im Voraus oder auf vereinbarte Raten zu bezahlen sind. Das Honorar für Seminare-, Workshops-, Trainings- und Moderationsaufträge sind zu 50% als Vorauszahlung bei Vertragsunterzeichnung zu leisten und die restlichen 50% nach der erbrachten Leistung sofort fällig.

11.3   Terminbuchungen sind erteilte Aufträge. Wurde ein Termin von IBBZ schriftlich bestätigt, kann dieser nur bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin annulliert oder verschoben werden. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass für unentschuldigte oder nicht wahrgenommene Termine das volle Honorar geschuldet wird, ebenso für den Fall, dass ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurde. Wird ein Seminar-, Workshop-, Training- oder Moderationstermin weniger als 2 Wochen vorher abgesagt, so wird das volle Honorar verrechnet. Des Weiteren gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Drittdienstleisters (z.B. Seminarhotel).

11.4   Beim Kauf eines online Angebots ist in der Regel der volle Kaufbetrag fällig. Bei grösseren Beratungsaufträgen wird bei der Unterzeichnung des Vertrages 50% der vereinbarten Leistungen sofort zur Zahlung fällig. Nach Vollendung der vereinbarten Leistungen erhält IBBZ die restlichen 50% des Honorars, oder gemäss schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und IBBZ.

11.5   IBBZ ist berechtigt gemäss Auftragsumfang und dem Arbeitsfortschritt entsprechend allfällige Zwischenabrechnungen zu erstellen und in Rechnung zu stellen. Das Honorar ist jeweils bei Rechnungslegung durch die IBBZ sofort fällig und zahlbar.

11.6   IBBZ wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

11.7   Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch die IBBZ vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten, wenn nicht anders vereinbart.

11.8   Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die IBBZ, so behält IBBZ den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Leistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die IBBZ bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

11.9   Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist IBBZ von ihren Verpflichtungen, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11.10 Die Kosten für Hypnose und Coaching werden von den Krankenkassen in der Schweiz nicht übernommen. Trotzdem kann es sich lohnen nachzufragen. Die Dienstleistungen von IBBZ sind in der Schweiz als Weiterbildung / Coaching / Supervision steuerlich abzugsberechtigt.

 

12 Elektronische Rechnungslegung

IBBZ ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die IBBZ ausdrücklich einverstanden.

 

13 Vertragsdauer

13.1   Beratungsverträge der IBBZ enden grundsätzlich mit dem Abschluss des Beratungsprozesses und gemäss den schriftlichen Vereinbarungen.

13.2   Der Beratungsvertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen nachstehenden definierten Gründen von jeder Seite unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder,
  • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist bestehen und dieser auf Begehren von IBBZ weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung seitens IBBZ eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

14 Mediation / Ombudsstelle

14.1   Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur aussergerichtlichen Beilegung des Konfliktes einen Beizugs der Ombudsstelle des Berufsverbandes BSO. (Telefon 031 382 44 82). Sollte darauf basierend inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, wird frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

14.2   Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren schweizerisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäss in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

15 Schlussbestimmungen

15.1   Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

15.2   Änderungen einer Vereinbarung, eines Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

16 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Schweizer Recht. Auf die Rechtsbeziehung zwischen IBBZ und dem Auftraggeber ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich und unwiderruflich durch das Erteilen eines Auftrages, Kaufabschlusses oder Vertragsabschlusses auf seinen Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand gemäss Art. 30 BV. Erfüllungsort ist der Sitz der IBBZ. Klagen sind beim zuständigen Gericht im Kanton Zug einzubringen.

 

Zug / Switzerland, 1. Januar 2021

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